DIAS Automotive Engineering
Vor dem Südholze 5
34477 Twistetal
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Reparatur von Fahrzeugelektronik (siehe Abschnitt II. für den genauen Leistungsumfang) sowie für die Lieferung von neuen und Ersatzteilen gemäß dem Vertrag, der zwischen uns und dem Auftraggeber abgeschlossen wurde.
- Unsere AGB gelten ausschließlich; abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Die AGB gelten ebenfalls, wenn wir unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen, auch wenn uns entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers bekannt sind.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, sofern in den einzelnen Klauseln keine Unterscheidung vorgenommen wird.
Keine Reparatur bei nicht diagnostizierbaren Konstruktionsfehlern
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeugelektronik in seltenen Fällen aufgrund von Konstruktionsfehlern bereits ab Werk unbrauchbar sein kann, ohne dass ein Defekt vorliegt.
Solche Konstruktionsfehler können von uns nicht diagnostiziert werden, da es keine Abweichung vom ursprünglichen Herstellungszustand gibt.
Eine Reparatur ist in diesen Fällen nicht möglich, und die Beseitigung solcher Fehler gehört nicht zu unseren vertraglichen Pflichten.
Für Schäden, die auf Konstruktionsfehlern beruhen, übernehmen wir keine Haftung, auch wenn wir das Gerät nach einer Überprüfung an den Kunden zurückgesendet haben, ohne den Fehler zu diagnostizieren, zu beheben oder auf ihn hinzuweisen.
Durch regelmäßige Auswertung von Herstellerinformationen bemühen wir uns, solche Vorkommnisse möglichst zu vermeiden.
Sollte bei einer Überprüfung kein Fehler festgestellt werden, können wir jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass zukünftig keine Fehler auftreten.
Angebot und Vertragsabschluss
- Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Angebot, das wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung annehmen können.
Ein verbindliches Leistungsdatum innerhalb dieses Zeitraums kann jedoch nicht garantiert werden, da es beispielsweise durch die Bestellung von einzelnen Ersatzteilen zu Verzögerungen kommen kann.
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Sollten wir im Einzelfall einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisangaben erstellen, sind wir an diesen Kostenvoranschlag gebunden, sofern uns der Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt durch den Auftraggeber erteilt wird.
- Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie die AGB in einer für die Wiedergabe geeigneten Form gespeichert und auf Wunsch per E-Mail an den Kunden übermittelt.
- Nebenabreden und Änderungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder verbindliche Zusicherungen zu geben.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Software und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Eine Weitergabe dieser Materialien an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.
Preis und Zahlungsbedingungen
- Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab Werkstatt. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten werden zusätzlich berechnet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Artikel und Leistungen ohne ausdrücklich vereinbarte Festpreise werden gemäß den jeweils gültigen Preislisten berechnet.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Wunsch des Bestellers erfolgen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Überschreitung dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns.
Ab Beginn des Verzugs werden bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Ein darüber hinausgehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
Rechnungsbeanstandungen sind nach Ablauf von 10 Tagen ausgeschlossen.
Zur Absicherung bei Bonitätsrisiken behalten wir uns vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen und Bestellungen nur gegen Voraus- oder Nachnahmezahlung zu versenden.
- Der Auftraggeber kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Liefer- und Leistungsfristen
- Angaben zu Reparaturfristen basieren auf Schätzungen und sind daher grundsätzlich unverbindlich.
Sind in Ausnahmefällen feste Lieferfristen vereinbart und als Grundlage für den Auftrag festgelegt, verlängern sich diese Fristen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskonflikten, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie etwa Naturkatastrophen, Betriebsstörungen oder Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Materialien, sofern solche Umstände nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die Lieferung des Gegenstands haben.
Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Die Einhaltung der Reparaturfrist ist gewährleistet, wenn der Reparaturgegenstand bis zum Fristende zur Abholung durch den Auftraggeber oder zum Versand bereitsteht.
Versand und Verpackung
- In Ermangelung besonderer Anweisungen erfolgt die Wahl der Versandart durch uns nach bestem Ermessen.
Um den Versand zu beschleunigen, bieten wir auf Wunsch Expressversand an.
Die Kosten für Porto und Verpackung werden gesondert berechnet.
Abweichend hiervon gelten im Falle eines Widerrufs die Regelungen in § XII der AGB.
- Ist der Besteller ein Unternehmer, geht die Gefahr mit der Absendung der Ware durch uns auf den Besteller über.
Haftung für Mängel
- Bei auftretenden Mängeln leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Nacherfüllung.
Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder eine Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Dieses Recht gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
- Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die gerügte Pflichtverletzung unerheblich ist.
- Die oben genannten Mängelansprüche verjähren bei der Reparatur beweglicher Sachen innerhalb eines Jahres.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln.
Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in § VIII. der AGB.
Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neu- und Ersatzteilen ein Jahr ab Ablieferung; bei Verbrauchern beträgt sie zwei Jahre ab Ablieferung.
- Ausgeschlossen von jeglicher Gewährleistung sind Mängel, die auf Nichtbeachtung der Bedienvorschriften oder auf unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind.
Gleiches gilt bei fehlerhafter Bedienung, Montage und Inbetriebnahme sowie bei Verwendung ungeeigneter Hilfsmittel durch den Besteller oder Dritte sowie für die natürliche Abnutzung des Produkts.
Außerdem übernehmen wir keine Haftung, wenn die Fahrzeugelektronik vom Besteller oder durch Dritte geöffnet wurde.
- Eine Garantie im Rechtssinne wird dem Auftraggeber nicht gewährt.
Haftung für Schäden
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und bei Schadensersatz wegen Verzug (§ 286 BGB).
Für diese Fälle haften wir für jede Fahrlässigkeit.
Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
- Der oben genannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, bei leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren solche Ansprüche innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung bzw. ab Übernahme oder Abnahme des Werkes bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln.
- Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; internationales Recht findet keine Anwendung.
- Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht der ausschließliche Gerichtsstand.
Wir behalten uns jedoch vor, Klage auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
